Vor kurzem erreicht mich dieser User Kommentar:
Wie kann ich mich gegen das Finanzamt erwehren, habe bereits Konto Pfändungen hinter mir und das Finanzamt beharrt auf ihren Forderungen obwohl mehrfach, geschildert geschrieben das ein unbebautes Grundstück welches auch an die Gemeinde zurück veräußert wurde keine einnahmen gehabt hatte und trotzdem auf eine Umsatzsteuer beharren, die Sie einfach geschätzt haben, welche nie zustande kamen.
Das klingt nach einer extrem belastenden Situation – und leider ist so ein Verhalten von Finanzämtern, gerade bei Schätzungen, keine Seltenheit.
Wichtig ist jetzt: Ruhe bewahren und systematisch vorgehen.
Hier ein paar konkrete Schritte, die du sofort einleiten kannst:
- Akteneinsicht verlangen
Du hast das Recht, die vollständige Steuerakte einzusehen (§ 32c AO). Darin siehst du genau, auf welche Grundlage sich die Schätzung stützt. - Einspruch einlegen
Gegen Steuerbescheide kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen (§ 347 AO). Wenn die Frist abgelaufen ist, kann eventuell noch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden (§ 110 AO). - Schätzungsgrundlagen angreifen
Das Finanzamt darf schätzen (§ 162 AO) – aber nur plausibel und nachvollziehbar. Eine völlig realitätsferne Schätzung kannst du erfolgreich angreifen, wenn du klare Gegenbeweise vorlegst (z. B. Kaufvertrag über die Rückveräußerung an die Gemeinde, keine Einnahmen nachweisbar). - Ergänzende Unterlagen beibringen
Wenn du beweisen kannst, dass keine Umsätze erzielt wurden (z. B. Bestätigung der Gemeinde, Kontoauszüge, Steuerberaterbestätigung), musst du das akribisch nachreichen. - Fachliche Unterstützung suchen
In solchen Fällen lohnt sich ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht – gerade, wenn bereits Pfändungen laufen.
Zusatz-Tipp:
Du kannst auch prüfen, ob du einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 FGO) stellen kannst. Damit werden weitere Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Pfändungen) gestoppt, solange der Einspruch läuft.
Abschließender Mutmacher:
Schätzbescheide sind oft angreifbar. Finanzämter setzen bewusst hoch an, um Druck auszuüben.
Mit der richtigen Strategie kannst du sie zur Rücknahme oder Änderung zwingen.
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